Info-Coronavirus
Aktueller Stand 04.12.2021
ab dem 02.12.21 unter der 2-G Regel öffnen. Dies gilt solange der Landkreis weiterhin unter der 1000-Inzidenz-Grenze liegt.
Das bedeutet:
Unser Hotel ist nun auch wieder für Privatreisende-Urlauber geöffnet.
Unsere Speisemeisterei öffnet sofort wieder zu den regulären Öffnungszeiten mit Sperrstunde 22:00 Uhr.
Unser Restaurant im Gasthaus Hirsch öffnen wir ab dem 07.12.21 wieder ganz regulär.
Sollte der Landkreis jedoch wieder an einem Tage die 1000 Marke überschreiten, müssen wir sofort am darauf folgenden Tage schließen.
Wir bitten Sie eindringlich darum es unseren Mitarbeitern leicht zu machen und unaufgefordert beim Eintritt in unser Restaurant Ihren Nachweis sowie Ausweis vorzuzeigen.
– geimpft
– genesen
Durch die Verordnung werden im Nachgang zu der Änderungsverordnung vom 15. November 2021 erforderliche Anpassungen vorgenommen.
- Ausnahmeregelung für beruflich Reisende: Nicht geimpfte und nicht genesene Gäste können nun für zwingend erforderliche und unaufschiebbare nichttouristische Beherbergungsaufenthalte Zugang erhalten. Diese Gäste müssen bei der Ankunft und dann alle 72 Stunden einen PCR-Testnachweis vorlegen. Dazu heißt es in der Begründung weiter:
„Von vornherein von der Ausnahme nicht erfasst sind touristische
Beherbergungsaufenthalte. Für diese gilt stets 2G. Nichttouristisch sind insbesondere Aufenthalte zu beruflichen oder geschäftlichen Zwecken, ebenso aber beispielsweise Aufenthalte für mehrtägige Fortbildungen, Lehrgänge oder Prüfungen und Aufenthalte zum Zweck von Hilfe und Beistand für nahestehende Personen. Auch für diese Aufenthalte gilt die Ausnahme von dem 2G-Erfordernis aber jeweils zusätzlich nur dann, wenn der Aufenthalt zwingend erforderlich und unaufschiebbar ist. Aufenthalte, deren Zweck auch zu einem späteren Zeitpunkt erreicht werden kann, Aufenthalte, deren Zweck auf andere Weise als durch den Beherbergungsaufenthalt erreicht werden kann, etwa durch ein virtuelles Treffen, durch Fortbildungen, die nicht in Präsenz stattfinden müssen oder durch einen geschäftlichen Kontakt über Fernkommunikationsmittel, unterfallen daher nicht der Ausnahmeregelung.“
Ausnahmeregelung für Schülerinnen und Schüler: Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler unterliegen im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßigen Testungen. Nicht geimpften und nicht genesenen Schülerinnen und Schülern unter 18 Jahren ist mit der nun ab heute in Kraft tretenden Anpassung der Verordnung der Besuch von gastronomischen Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen möglich. Dazu heißt es in der Begründung wörtlich:
„Durch die Anpassung in § 17 Satz 2 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchstabe aa werden minderjährige Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, von dem in der Stufe „rot“ geltenden 2G-Erfordernis in der Gastronomie und bei Beherbergungen auch dann ausgenommen, wenn diese das zwölfte Lebensjahr bereits vollendet haben. Auf diese Weise soll auch denjenigen minderjährigen Schülerinnen und Schülern, die trotz der bestehenden Impfempfehlung noch nicht geimpft und auch nicht genesen sind, der Besuch von gastronomischen Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Beherbergungsleistungen ermöglicht werden. Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren nicht geimpften Kindern gastronomische Betriebe besuchen oder Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen. Beachtlich ist darüber hinaus, dass für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren die Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) erst seit 16. August 2021 besteht.“
In allen öffentlich gegehbaren bereichen unserer Häuser,
gilt für unsere Gäste FFP2 Maskenpflicht.
Wie üblich, reicht für Kinder zwischen 6-12 Jahren eine Mund-Nasen Bedeckung.
Mitarbeiter sind von der gesetzlichen FFP2 Maskenpflicht befreit,
sie müssen jedoch mindestens eine medizinische Gesichtsmaske Tragen.
Unser
Hygiene- und Verhaltens Kodex
an die weiteren Anforderungen des Infektionsschutzgesetztes angepasst und erweitert.
Wir möchten, dass Sie sich in unseren Häusern wohl und sicher fühlen.
Die Gesundheit von uns allen liegt uns sehr am Herzen.
Wir alle unterziehen uns regelmäßigen Testungen.
Küche / Restaurant
dass Gästegruppen stets einen Mindestabstand von 1,5m zueinander haben
Im Außenbereich wurde, wenn möglich erweitert
Tische werden ggf. durch Raumtrenner voneinander effektiv getrennt
Tische werden wo möglich stets mit Desinfektionsreiniger gereinigt,
Stoffabdecker werden nach jedem belegten Tisch gewechselt und nach HACCP gereinigt
Es kommen aktuell keine Stoffservietten zum Einsatz
Auch bei schwacher Auslastung werden wir alle verfügbaren Räume ausnutzen,
um die Gäste möglichst voneinander zu trennen
Überarbeitetes Hygienekonzept für unsere Mitarbeiter
Keine Gebrauchsgegenstände wie Salz- Pfeffermühlen am Tisch
Alle Mitarbeiter werden ab sofort Mund-Nasen-Masken tragen
Wir fokussieren uns auf bargeldlose Zahlungsmethoden
Wir haben die Leistung von Zu- und Abluft erhöht
Rezeption / Zimmer
Unsere Mitarbeiter tragen Mund-Nasen-Schutz
Wir fokussieren uns auf bargeldlose Zahlungsmethoden
Zimmerschlüssel werden beim Annehmen desinfiziert
Wir haben Desinfektionsspender an der Wand installiert
Gästebereiche
wird es keine Teameinteilung pro Etage mehr geben
(jede Reinigungskraft für sich alleine)
Häufiger Türklinken, Lichtschalter und Handläufe an Treppen
und sonstigen Wänden desinfizieren
Wir haben unser Reinigungskonzept nochmals optimiert
Fernbedienungen und sämtliche Gegenstände
des täglichen Bedarfs werden häufiger desinfiziert
Gästetoiletten
Vorerst werden wir nur noch Einweghandtücher anbieten
Verkürzung der Reinigungszyklen
Aushang der Reinigungszyklen mit täglicher Unterschrift der Reinigungskraft
Häufigeres Desinfizieren von Türklinken und Armaturen in den Gästetoiletten
Eingangsbereich
Verhaltenshinweise sind gut sichtbar angebracht
Zutritt/Eintritt steuern. „Wait to be seated“ im Restaurant – Plätze werden zugewiesen
Abstandsmarkierungen sind im Haus installiert worden
Verhaltensweisen gegenüber unseren Gästen
Kein Körperkontakt, kein Händeschütteln, kein Schulterklopfen im Vorbeigehen
Kommuniziert wird mit einem Abstand von mind. 1,5 Meter
Beim Servieren und Abräumen nicht sprechen (Virus wird über die Atemwege verteilt)
Verhaltensregeln kommunizieren durch Aushang am Eingang
In Armbeuge husten/ niesen
Häufiges gründliches Händewaschen